Teilnahmebedingungen für Freizeiten:

Auf einen Blick...

Preise:
Die jeweiligen Preise sind bei den Freizeiten angegeben. Beihilfen sind möglich wenn Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bezogen wird.
Vertrauliche Auskunft hierüber gibt es beim FBF Rheinland e.V.

Leistungen:
Bei allen Freizeiten sind die Unterkunft in Zelten, Hütten bzw.
Seminarhäusern, Verpflegung, Transport und ein umfangreiches
Programm im Preis enthalten.

Programm:
Aktivität und Kreativität kennzeichnen unser Programm-
angebot, das abgestimmt ist auf die verschiedenen Altersgruppen. Bei jeder Freizeit bieten wir verschiedene Werkstätten an, in
denen sich die Teilnehmer nach ihren Fähigkeiten engagieren können. Kreative Bastelangebote gehören ebenso zum täglichen Angebot wie Spiel- und Sportaktivitäten und abwechslungsreiche Abendprogramme. Ausflüge und Unternehmungen wie Kanutour, Reiten, Höhlentour, Besichtigungen etc. werden bei den jeweiligen
Freizeiten beschrieben, ebenso die Sprachkurse.


Infos:

Nach einer verbindlichen Anmeldung versenden wir Infobriefe, welche eine  Programmübersicht, die genauen Abfahrts- und
Ankunftszeiten, eine Kofferliste und weitere Informationen
enthalten. Für die Teilnehmer der Sommercamps und deren
Eltern bieten wir  einen Informationsnachmittag an, zu dem wir rechtzeitig vor der Freizeit einladen. 

Transport:
Die Abfahrtzeiten der Busse sind in den jeweiligen Infobriefen angegeben. Alle Teilnehmer sind verpflichtet spätestens
15 Minuten vor Abfahrt an der vereinbarten Stelle zu sein.
Falls Angaben zum Abfahrtsort in der Anmeldung erfragt
werden, sind diese unbedingt auszufüllen und verbindlich!

Formales:

Alle Unterlagen (Impf-, Kinderausweis etc.) sowie Medikamente sind der jeweiligen Busbetreuung abzugeben.

Versicherung:
Bei den Veranstaltungen des FBF Rheinland e.V. sind die Teilnehmer bei der Volksfürsorge unfallversichert. Der Träger kann nur im Rahmen dieser Versicherung in Anspruch genommen werden, eine Haftung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Es ist Bedingung für die Teilnahme an unseren Freizeiten dass die Teilnehmer in einer gültigen Familienhaftpflicht versichert sind.
Kosten für eventuell erforderliche ärztliche Behandlung und
Medikamente werden von uns vorgestreckt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldebogen treten Sie die Rückforderungsansprüche gegen Ihre Krankenkasse an uns ab.

Haftung: Für verlorene persönliche Gegenstände (Kleidung, Handies, CDs, Fotoapparate etc.) übernehmen wir keine Haftung!

Wer an einer Maßnahme des FBF Rheinland e.V. teilnehmen will muss sich schriftlich anmelden und
erkennt damit folgende Teilnahmebedingungen an:

Anzahlung: Bei Freizeiten mit einem Teilnehmerbeitrag über 150 € ist mit der schriftlichen Anmeldung eine Anzahlung von 100 € (bei Geschwistern 50 € pro Kind) erforderlich, hierüber erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Die Anmeldung wird erst nach
Eingang der Anzahlung von uns bearbeitet!

Zahlung: Der gesamte Teilnehmerbeitrag für alle Sommer-
freizeiten ist bis spätestens 20.6.2004 zu bezahlen, für alle anderen Freizeiten spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme! Bitte
vergessen Sie auf keinen Fall die Angabe, für wen und für welche Freizeit  der Betrag überwiesen wird.

Alle Zahlungen bitte auf folgendes Konto:

FBF Rheinland e.V.
Konto 21055,
Sparkasse Bonn, BLZ 380 500 00

Anmeldefristen: Kurzfristige Anmeldungen sind nur bei
sofortiger Zahlung des gesamten Teilnehmerbeitrages möglich! Wer sich erst unmittelbar vor Freizeitbeginn anmeldet, muss einen
Einzahlungsbeleg bei der Abfahrt vorlegen. Ist der vollständige
Teilnehmerbeitrag bis zum Beginn der Freizeit nicht bei uns
eingegangen, besteht kein Anspruch auf einen Teilnehmerplatz!

Rücktritt:
Für die Freizeiten gilt: bei Rücktritt bis zu vier Wochen vor
Freizeitbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von
50 €, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn 50 % der Kosten, bei noch späterem Rücktritt den gesamten Betrag als Ausfallkosten, falls der Platz nicht weitergegeben werden kann. In begründeten Fällen tritt die Reiserücktrittsversicherung ein, die im Teilnehmerbeitrag enthalten ist.
Für alle Wochenenden gilt: bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor
Beginn berechnen wir keine Gebühr, bei späterem Rücktritt den
gesamten Betrag als Ausfallkosten, falls der Platz nicht weiter-gegeben werden kann.

Sonstiges: Mündliche Absprachen haben nur dann
Gültigkeit, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden!
Bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung können Teil-nehmer  von der Maßnahme ausgeschlossen und kostenpflichtig zum Aufenthaltsort eines Erziehungsberechtigten rückgeführt
werden. Kosten für Begleitpersonen des/der ausgeschlossenen
Teilnehmers/Teilnehmerin müssen ebenfalls von den Erziehungs-
berechtigten beglichen werden.


Unsere Freizeiten und Seminare werden nach den
Erziehungsprinzipien der Falken
(Spalte 8) durchgeführt, die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen!

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