Teilnahmebedingungen 2024

Wer an einer Maßnahme des FBF Rheinland teilnehmen will, muss sich anmelden und erkennt damit folgende Teilnahmebedingungen an:
Anzahlung: Bei Freizeiten mit einem Teilnehmerbeitrag über 300€ ist mit der Anmeldung eine Anzahlung von 150€ (bei Geschwistern 100€ pro Kind) erforderlich. Hierüber erhalten Sie von uns eine Bestätigung, nach Möglichkeit werden Bestätigungen per E-Mail verschickt. Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Anzahlung von uns bearbeitet!

Zahlung: Der gesamte Teilnehmerbeitrag für alle Sommerfreizeiten ist bis spätestens 30.Mai 2024 zu bezahlen, für die anderen Freizeiten spätestens 14 Tage vor Beginn der Fahrt! Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

Alle Zahlungen bitte auf folgendes Konto:
              FBF Rheinland e.V.
             
              KSK Heinsberg,

IBAN: DE07 3125 1220 0003 6032 22

Name des angemeldeten Kindes und Name der Freizeit

Anmelden und Fristen: Anmeldungen können mit dem beigefügten Formular, handschriftlich mit allen Daten von den Erziehungsberechtigten unterschrieben oder mit einer E-Mail, als Foto über WhatsApp an uns geschickt werden. Kinder und Jugendliche, die uns bekannt sind können auch durch eine  formlose E-Mail angemeldet werden. Wer sich unmittelbar vor Freizeitbeginn anmeldet, der muss bei der Abfahrt am Bus den gesamten TN Betrag in bar zahlen. Ist der vollständige Teilnehmerbeitrag bis zum Beginn der Freizeit nicht bei uns eingegangen besteht kein Anspruch auf einen Teilnehmerplatz!

Rücktritt: Bei Rücktritt werden immer 80€ Bearbeitungsgebühr berechnet. Bis zu acht Wochen vor Freizeitbeginn nur die Bearbeitungsgebühr, bei Rücktritt bis sechs Wochen vor Beginn 50% der Kosten, bei noch späterem Rücktritt 100% als Ausfallkosten, falls der Platz nicht weitergegeben werden kann. Kann der Platz weitergegeben werden, werden nur die 80€ Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei unmittelbaren Rücktritt durch vom Arzt bescheinigter Krankheit vor der Abfahrt wird der gesamte TN Beitrag in voller Höhe erstattet. Eltern sollten auf jeden Fall eine Reiserücktrittversicherung für Ihr Kind abschließen. Sollte eine Jugendfahrt auf Grund zu geringer Teilnehmeranmeldungen nicht zustande kommen, behalten wir uns die Absage der Fahrt vor und werden wir dies vier Wochen vor der Fahrt mitteilen. Die bereits gezahlten Beiträge werden dann erstattet.

Für alle Wochenenden gilt: Bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Beginn berechnen wir keine Gebühr; bei späterem Rücktritt den gesamten Betrag als Ausfallkosten, falls der Platz nicht weiter gegeben werden kann.

Sonstiges: Bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung können Teilnehmer  von der Fahrt ausgeschlossen und kostenpflichtig zum Aufenthaltsort eines Erziehungsberechtigten rückgeführt werden. Kosten für evtl. Begleitpersonen des/der ausgeschlossenen Teilnehmers/Teilnehmerin müssen ebenfalls von den Erziehungsberechtigten beglichen werden.

Preise: Die Freizeiten und Seminare werden mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Diese Mittel sind in den Teilnehmerbeiträgen bereits eingerechnet. Die  jeweiligen Preise sind bei den Freizeiten angegeben. Beihilfen sind darüber hinaus bis zu 270€ möglich, wenn Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bezogen wird. Eine Kopie des letzten Job-Center Bescheids für den Zeitraum der Freizeit reicht meist für den Antrag in den jeweiligen Jugendämtern. In den Sommercamps sind für Geschwisterkinder weniger zu zahlen, das ist in der Übersicht hier angegeben. Weitere Ermäßigungen können beantragt werden. Vertrauliche Auskunft und Hilfe bei der Antragstellung gibt es beim FBF Rheinland

Leistungen: Bei allen Freizeiten sind die Unterkunft in Zelten, Hütten bzw. Se­minarhäusern, Verpflegung, Transport und ein umfangreiches Programm (Ausflüge, Besichtigungen, Kurse etc.) im Preis enthalten, dafür werden keine Extrakosten fällig, falls dies nicht ausdrücklich in der jeweiligen Fahrt beschrieben wird.

Infos: Nach einer verbindlichen Anmeldung versenden wir 14 Tage vor der Fahrt Infobriefe, welche eine  Programmübersicht, die  Abfahrts- und Ankunftszeiten, eine Kofferliste und weitere Informationen enthalten. Für die Teilnehmer der Sommercamps und deren Eltern bieten wir  einen Informationsnachmittag an, zu dem wir rechtzeitig vor der Freizeit einladen. In der Jahresübersicht sind die Termine ohne Gewähr eingetragen. 

Transport: Die Abfahrtszeiten der Busse sind in den jeweiligen Infobriefen angegeben. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, spätestens 20 Minuten vor Abfahrt an der vereinbarten Stelle zu sein. Grundsätzlich ist bei allen Busreisen auf die Gepäckobergrenze von 20Kg und auf die Größe des Gepäcks zu achten. Hinweise hierzu stehen in den jeweiligen Infobriefen. Für verkehrsbedingte Verspätungen ist der FBF Rheinland nicht verantwortlich.

Formales/ Datenschutzerklärung:  Alle Unterlagen (Impf-, Kinderausweis, Krankenkarte etc.) sowie alle Medikamente sind bei der Abfahrt  der jeweiligen Busbetreuung abzugeben. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden von uns eingehalten. Personenbezogene Daten über sämtliche Versicherungen werden nicht gespeichert. Fotos werden ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke im Verein sowie für Werbezwecke in den Flyern und Infos verwendet, wozu Sie uns mit ihrer Unterschrift die Erlaubnis erteilen.

Versicherung: Bei den Veranstaltungen des FBF Rheinland e.V. sind die Teilnehmer bei der Generali Volksfürsorge unfallversichert. Es ist Bedingung für die Teilnahme an unseren Fahrten, dass die Teilnehmer in einer gültigen Familienhaftpflicht versichert sind. Wir empfehlen allen TN eine private Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

Kosten für eventuell erforderliche ärztliche Behandlung und Medikamente werden von uns vorgestreckt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldebogen treten Sie die Rückforderungsansprüche gegen Ihre Krankenversicherung an uns ab.

Haftung: Für verlorene persönliche Gegenstände (Kleidung, Smartphone, Tablet, Computer, MP3 Player, Fotoapparate etc.) übernehmen wir keine Haftung! Wertgegenstände können über Nacht weggeschlossen werden. Alle Kleidungsstücke müssen namentlich gekennzeichnet  sein, damit diese den Kindern zugeordnet werden können. Für Smartphone, Tablet und ähnlichen W-Lan fähigen Geräten schließen wir jede Haftung bei illegalem Gebrauch aus. Es haftet hier immer der jeweilige Vertragsnehmer, bei Minderjährigen sind das die Eltern.

Unsere Freizeiten und Seminare werden nach den Erziehungsprinzipien der Koedukation durchgeführt, die Sie mit Ihrer Anmeldung (Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und Pflichten und sind nur auf besonderen Wunsch getrennt untergebracht, Fragen zur Sexualität werden altersgerecht und vertraulich behandelt) anerkennen.